Junioren sind Jugendliche bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 18. Altersjahr erreichen. Eine schriftliche Einwilligung eines Elternteils ist erforderlich.
Aktivmitglieder sind Personen ab Beginn des Jahres, in dem sie das 19. Altersjahr erreichen. Wir unterscheiden zwischen Jungaktiven (bis 25 Jahre) und Aktiven.