COVID: Massnahmen ab 13. Januar 2021
Die nachstehenden Auflagen gelten vorläufig bis zum 28. Februar 2021: Die Hallen, die Aussenplätze und die Garderoben gelten als Sportanlage und bleiben geschlossen. Dies gilt jedoch nicht für sportliche Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen bis 16 Jahre. Trainings und Spiele mit unter 16jährigen dürfen somit weiterhin stattfinden, dies gilt auch für Kurse externer Trainer. Diese müssen die Namen aller Schüler erfassen [...]